Der Zukunftsprozess ekhn2030 im Dekanat Gießener Land

Update Juli 2023
In zwei Veranstaltungen in Lich und Londorf haben sich etwa 90 Kirchenvorstandsmitglieder, Pfarrer und Pfarrerinnen über die in den Nachbarschaftsräumen (NBR) möglichen Organisations- oder Rechtsformen informiert. Auf der Grundlage dieser Informationen sollen die mit der Ausgestaltung der Nachbarschaftsräume befassten Gremien die Entscheidung über die Rechtsform ihres NBR vorbereiten, die bis Mitte 2026 getroffen werden muss.
In den Präsentationen finden sich die wichtigsten Informationen zum aktuellen Stand des Zukunftsprozesses ekhn2030 im Dekanat Gießener Land und zu den möglichen Rechtsformen in den Nachbarschaftsräumen
ekhn2030 Dekanat Gießener Land
Rechtsformen in Nachbarschaftsräumen
HINTERGRUND: DER ZUKUNFTSPROZESS ekhn2030
> Gemeinden bilden Nachbarschaftsräume
Nicht nur die Zahl der Kirchenmitglieder, sondern auch die Einnahmen der Landeskirche gehen zurück. Gleichzeitig sinkt auch die Zahl der Pfarrerinnen und Pfarrer. Einer hohen Zahl von Pensionierungen stehen weniger ausgebildete Theologinnen und Theologen gegenüber. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen hat die EKHN den Prozess ekhn2030 in Gang gesetzt.
> Verkündigungsteams
Auf Beschluss der Kirchensynode müssen die Kirchengemeinden in der EKHN bis Ende 2023 sogenannte Nachbarschaftsräume bilden. Dabei ist angestrebt, das aktuelle Verhältnis von einer Pfarrstelle für rund 1600 Kirchenmitglieder beizubehalten. Die neuen Nachbarschaftsräume sollen mindestens 4000 Mitglieder haben und von Verkündigungsteams aus mindestens drei Pfarrpersonen und/oder einem Kirchenmusiker/einer Kirchenmusikerin oder einem Gemeindepädagogen/einer Gemeindepädagogin geleitet werden. Über genaue Organisationsform des Zusammenschlusses - Fusion, Gesamtgemeinde oder Arbeitsgemeinschaft - entscheiden die beteiligten Kirchenvorstände bis Mitte 2026.
> Steuerungsgruppe
Im evangelischen Dekanat Gießener Land begleitet eine Steuerungsgruppe aus Mitgliedern des Dekanatssynodalvorstands, Synodalen, den Berufsgruppen Kirchenmusik und Gemeindepädagogischer Dienst sowie der MAV die Gemeinden bei der Bildung von Nachbarschaftsräumen.
Ihre Aufgabe:
1. Ansprechpartner zu allen Fragen rund um das Thema Nachbarschaftsräume sein
2. Fragen aus den Regionen sammeln
3. Informationen weitergeben
Präsentation Nachbarschaftsräume
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Mögliche Nachbarschaftsräume Stand Juli 2023
Transformationsunterstützung
Für alle Fragen zur Entwicklung der Nachbarschaftsräume sind beim
Büro Vernetzte Beratung Transformationsunterstützerinnen tätig.
Für unser Dekanat hat diese Funktion
Susanne Kuzinski
Tel.: 0151 186 06712
Mail
Ansprechpartner:in bei Rechtsfragen:
Gemeindezusammenschlüsse: OKR'in Petra Zander Mail
Gesamtkirchengemeinde und Arbeitsgemeinschaft: OKR Jo Hanns Lehmann Mail
Große fusionierte Gemeinden – Herausford.+Chance
ekhn2030 - Gute Beispiele
Landeskirchen unterwegs Teil V