Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Dekanat, Gemeinden und Einrichtungen
Am 19. Juni 2023 wurde an einem vorgezogenen Wahltermin die Mitarbeitervertretung für das gesamte Dekanat Gießener Land gewählt. Die bis dahin bestehenden drei Gremien aus den Anfang 2022 fusionierten Dekanaten sind zurückgetreten und haben damit die Wahl einer neuen Mitarbeitervertretung möglich gemacht.
Die Mitarbeitervertretung
Antje Koob, Gemeindepädagogin (Vorsitzende)
Denny Buhle, Gemeindepädagoge (Stv. Vorsitzender)
Stefanie Best-Failing, Gemeindepädagogin
Petra Fray, Gemeindesekretärin
Betina Jung, Küsterin
Beatrix Pauli, Dekanatskantorin
Sabine Rehlich, Gemeindesekretärin
Ursula Schombert, Gemeindesekretärin
Anne Seng, Erzieherin
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Was tut die Mitarbeitervertretung?
Gemäß Mitarbeitervertretungsgesetz (MAVG) vertritt die MAV die Interessen aller Mitarbeitenden im Dekanat in unterschiedlichen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten wie:
- Einstellungen nach § 37 (1) a MAVG
- ordentliche Kündigungen nach § 37 (1) i MAVG
- außerordentliche Kündigungen nach § 37 (2) MAVG
- Höhergruppierungen und Beförderungen nach § 37 (2) MAVG
- Vorläufige Personalmaßnahmen nach § 41 MAVG
- nicht mitbestimmungspflichtige Personalangelegenheiten nach § 37 (4) MAVG
- Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten nach § 36 MAVG.
- Mitwirkung in organisatorischen, wirtschaftlichen und sonstigen Angelegenheiten nach § 38 MAVG
- Beratung bei Fragen zum Arbeitsrecht
Die Mitglieder der MAV werden jeweils für eine Amtszeit von sechs Jahren von den Mitarbeitenden im Dekanat gewählt.
Sie stehen allen Mitarbeitenden mit Rat und Tat zur Seite und sind zum Stillschweigen verpflichtet.
Sitzungstermine sind unter der angegebenen Nummer zu erfragen und finden in der Regel zweimal im Monat statt. Die Mitglieder der MAV stehen zu Gesprächen jederzeit zur Verfügung.
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