Evangelisch im Gießenerland

Angebote und Themen

Herzlich Willkommen! Entdecken Sie, welche Angebote der Evangelsichen Dekanate Grünberg, Hungen und Kirchberg zu Ihnen passen.

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    Dank für langjährige Mitarbeit

    StenderAcht Personen vor einer weißen Wand

    Bei der Mitarbeiterversammlung in Queckborn gab es Dank und Blumen für die langjährige Mitarbeit an verschiedenen Arbeitsorten im Dekanat: Elke Kleinert ist seit 20 Jahren nebenamtliche Organistin in der Kirchengemeinde Hungen, Ursula Ott wirkt ebenfalls seit 20 Jahren im Gemeindebüro Kirchberg und Ruttershausen, Heinz Buschmann ist seit zehn Jahren Küster in Beuern und ebenso lange ist Bärbel Benner Reinigungskraft in der Kirchengemeinde Lollar.

    Das Foto zeigt von links nach rechts: Die stellvertretende Dekanin Sarah Kiefer, Dekanin Barbara Lang, Heinz Buschmann, Bärbel Benner, Ursula Ott, Elke Kleinert, den stellvertretenden Vorsitzenden der MAV, Denny Buhle, und die Vorsitzende der MAV, Antje Koob.

    Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Dekanat, Gemeinden und Einrichtungen

    Die Mitarbeitervertretung

    Antje Koob, Gemeindepädagogin (Vorsitzende) Tel. 06406/9090771 Mail
    Denny Buhle, Gemeindepädagoge (Stv. Vorsitzender) Mail
    Stefanie Best-Failing, Gemeindepädagogin Mail
    Petra Frey, Gemeindesekretärin Mail
    Betina Jung, Küsterin
    Beatrix Pauli, Dekanatskantorin Mail
    Sabine Rehlich, Gemeindesekretärin Mail
    Ursula Schombert, Gemeindesekretärin Mail
    Anne Seng, Erzieherin

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    Was tut die Mitarbeitervertretung?

    Gemäß Mitarbeitervertretungsgesetz (MAVG) vertritt die MAV die Interessen aller Mitarbeitenden im Dekanat in unterschiedlichen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten wie:

    • Einstellungen nach § 37 (1) a MAVG
    • ordentliche Kündigungen nach § 37 (1) i MAVG
    • außerordentliche Kündigungen nach § 37 (2) MAVG
    • Höhergruppierungen und Beförderungen nach § 37 (2) MAVG
    • Vorläufige Personalmaßnahmen nach § 41 MAVG
    • nicht mitbestimmungspflichtige Personalangelegenheiten nach § 37 (4) MAVG
    • Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten nach § 36 MAVG.
    • Mitwirkung in organisatorischen, wirtschaftlichen und sonstigen Angelegenheiten nach § 38 MAVG
    • Beratung bei Fragen zum Arbeitsrecht

    Die Mitglieder der MAV werden jeweils für eine Amtszeit von sechs Jahren von den Mitarbeitenden im Dekanat gewählt.

    Sie stehen allen Mitarbeitenden mit Rat und Tat zur Seite und sind zum Stillschweigen verpflichtet.

    Sitzungstermine sind unter der angegebenen Nummer zu erfragen und finden in der Regel zweimal im Monat statt. Die Mitglieder der MAV stehen zu Gesprächen jederzeit zur Verfügung.

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