Erster Entwurf des Dekanatssollstellenplans
Derzeit können viele Pfarrstellen, gerade in ländlichen Räumen, nicht wieder neu besetzt werden. Gleichzeitig sinkt die Zahl der Kirchenmitglieder. Die EKHN will die seelsorgerische Versorgung der Kirchengemeinden durch die Bildung von Verkündigungsteams aufrecht erhalten, denen Pfarrpersonen, Gemeindepädagogen oder Gemeindepädagoginnen und/oder Kirchenmusikerinnen oder Kirchenmusiker angehören. Für jeden Nachbarschaftsraum ist eine Mindestzahl von drei Pfarrstellen vorgeschrieben. Wahrend die Pfarrstellen in zwei Stufen (2028 und 2030) reduziert werden, bleiben die Stellen bei Gemeindepädagogik und Kirchenmusik gleich.
Der Dekanatssynodalvorstand hat einen ersten Entwurf des Dekanatssollstellenplans vorgelegt.
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