Evangelisch im Gießenerland

Angebote und Themen

Herzlich Willkommen! Entdecken Sie, welche Angebote der Evangelsichen Dekanate Grünberg, Hungen und Kirchberg zu Ihnen passen.

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          Fragen und Antworten zu Nachbarschaftsräumen, Rechtsformen etc.

          Wer sind die Ansprechpartner für die Prozessbegleitung?

          Für das Evangelische Dekanat Gießener Land ist das Susanne Kuzinski als Transformationsunterstützerin.

          Wer trägt die Kosten für Treffen, Workshops und ähnliche Veranstaltungen, die in den Nachbarschaftsräumen stattfinden?

          Für externe professionelle Unterstützung z.B. kann Geld aus dem Transformationsbudget des Dekanats beim Dekanat beantragt werden.

          Aktuell ist eine Pfarrperson in einem Kirchenvorstand obligatorisch. Wie ist das, wenn ein Nachbarschaftsraum sich für eine Arbeitsgemeinschaft entscheidet?

          Jedem Kirchenvorstand wird eine Pfarrperson zugeordnet.

          Wer entscheidet, wenn es keine Einigung bezüglich der Rechtsform im Nachbarschaftsrum gibt?

          In diesem Fall entscheidet die Kirchenleitung.

          Bis wann muss die Entscheidung über die Rechtsform eines Nachbarschaftsraum getroffen sein?

          Idealerweise bis Mitte 2026, um die Kirchenvorstandswahlen 2027 in der neuen Rechtsform vorbereiten zu können. Beschlüsse über Rechtsformen können auch vorher gefällt werden. Wenn das bis zur Jahresmitte geschieht, tritt der Beschluss zum folgenden Jahreswechsel in Kraft.

          Was passiert bei einer Fusion mit dem Geld aus dem Verkauf eines Gebäudes im Nachbarschaftsraum?

          Den Erlös aus dem Verkauf erhält die fusionierte Gemeinde.

          Bleiben die Grundstücke und Gebäude in einer Gesamtkirchengemeinde in der jeweiligen Kirchengemeinde? Was ist mit den Kosten bei Renovierungen?

          Die Kosten bei Renovierungen werden von der Gesamtkirchengemeinde getragen.

          Was geschieht mit den Rücklagen der einzelnen Kirchengemeinden?

          Die Rücklagen bleiben getrennt und werden so bezeichnet, dass ersichtlich ist, dass es sich beispielsweise um die Kirche x oder das Gemeindehaus y handelt.

          Können zweckgebundene Rücklagen der Ortskirchengemeinden bei der Bildung einer Gesamtkirchengemeinde als Rücklage für die Ortskirchengemeinde deklariert werden?

          Es ist möglich, die vorhandenen Kollekten für die eigene Gemeinde (dann Ortskirchengemeinde) in eine Kollektenrücklage für die Ortskirchengemeinde (OKR) einzustellen. Da die Mittel für die OKG gesammelt wurde, ist eine sachliche Trennung wohl unvermeidlich und ich nehme an, dass vielfach auch künftig für die OKGs gesammelt wird. Man sollte nur die Verwendung der Mittel dabei nicht aus den Augen verlieren. (Information aus dem Referat Finanzrecht, Steuern und Versicherungen)

          Welche Organisationsformen können in einer Arbeitsgemeinschaft zusammenkommen?

          Einer Arbeitsgemeinschaft können neben bestehenden Gemeinden Gesamtkirchengemeinden oder fusionierte Gemeinden angehören.
          Beispiel: Ein Nachbarschaftsraum besteht aus zehn Kirchengemeinden und es gibt schon pfarramtliche Verbindungen. Diese Kirchengemeinden könnten fusionieren, damit der Geschäftsführende Ausschuss nicht zu groß wird. Ideal wäre, wenn für einen Nachbarschaftsraum eine Rechtsform gefunden wird.

          Welche Aufgaben hat der Geschäftsführende Ausschuss in einer Arbeitsgemeinschaft?

          Der Geschäftsführende Ausschuss regelt alle verwaltungstechnischen Aufgaben.

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