Der Zukunftsprozess ekhn2030 im Dekanat Gießener Land
Update Oktober 2023
Bei der Synode am 7. Oktober fiel der einstimmige Beschluss für die acht Nachbarschaftsräume, die sich in den vergangenen eineinhalb Jahren zusammengefunden haben. Die Karte oben zeigt das Dekanat mit den Nachbarschaftsräumen in unterschiedlichen Farben. Beim Anklicken vergrößert sich die Karte.
Derzeit sind die Nachbarschaftsräume noch namenlos. Ihre Auflistung in alphabetischer Reihenfolge finden Sie hier.
Wie geht es weiter?
Wie die Kirchengemeinden in den Regionen zueinander finden, wie und wie eng sie zusammenarbeiten, erarbeiten und entscheiden sie selbst in den nächsten Wochen und Monaten. Während zum Beispiel die Gemeinden des Lumdatals schon Gemeinsames (Gottesdienste, Kindergottesdienst, Arbeitsgruppen) entwickelt haben, stehen andere Regionen noch am Anfang dieses Prozesses. Begleitung bieten dafür nach wie vor die Mitglieder der Dekanats-Steuerungsgruppe an. Aber auch das Regionalbüro vernetzte Beratung steht den Gemeinden, vor allem mit der neu geschaffenen Funktion der Transformationsunterstützerinnen, zur Seite.
Über das Transformationsbudget stehen Gelder bereit, die für Veranstaltungen und interne und externe Beratungsleistungen beantragt werden können. Auch in diesen Fragen können sich Nachbarschaftsräume ans Regionalbüro wenden.
Nachbarschaftsraum - und dann?
Diese Präsentation liefert ausführliche Informationen über die Veränderungen und Entscheidungen, die bis 2030 in den Nachbarschaftsräumen getroffen werden müssen. Die Kurzübersicht sehen Sie in der Grafik oben.
Rechtsformen in Nachbarschaftsräumen
Arbeitsgemeinschaft, Gesamtgemeinde, Fusion - diese drei Kooperations- oder Rechtsformen sind für die Nachbarschaftsräume möglich. Die Präsentation erklärt die Rechtsformen und die Folgen für die Kirchengemeinden.
Ideen für die Praxis: ekhn2030 und das kleine Dorf
Wie können kleine Kirchengemeinden in den Nachbarschaftsräumen ihr Gemeindeleben auch bei geringeren personellen Resourcen lebendig erhalten? Über diese Fragen hat sich Pfarrerin Cordula Michaelsen Gedanken gemacht. Bei ihrer Recherche hat sie viele kreative Ideen zusammengetragen und so zusammengestellt, dass sie von Gemeinden genutzt und auf ihre Bedürfnisse angepasst werden können. Schauen Sie sich hier um. Vielleicht ist etwas für Ihre Gemeinde dabei!
HINTERGRUND: WIESO ZUKUNFTSPROZESS ekhn2030?
> Gemeinden bilden Nachbarschaftsräume
Nicht nur die Zahl der Kirchenmitglieder, sondern auch die Einnahmen der Landeskirche gehen zurück. Gleichzeitig sinkt auch die Zahl der Pfarrerinnen und Pfarrer. Einer hohen Zahl von Pensionierungen stehen weniger ausgebildete Theologinnen und Theologen gegenüber. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen hat die EKHN den Prozess ekhn2030 in Gang gesetzt.
> Verkündigungsteams
Auf Beschluss der Kirchensynode müssen die Kirchengemeinden in der EKHN bis Ende 2023 sogenannte Nachbarschaftsräume bilden. Dabei ist angestrebt, das aktuelle Verhältnis von einer Pfarrstelle für rund 1600 Kirchenmitglieder beizubehalten. Die neuen Nachbarschaftsräume sollen mindestens 4000 Mitglieder haben und von Verkündigungsteams aus mindestens drei Pfarrpersonen und/oder einem Kirchenmusiker/einer Kirchenmusikerin oder einem Gemeindepädagogen/einer Gemeindepädagogin geleitet werden. Über genaue Organisationsform des Zusammenschlusses - Fusion, Gesamtgemeinde oder Arbeitsgemeinschaft - entscheiden die beteiligten Kirchenvorstände bis Mitte 2026
Präsentation Nachbarschaftsräume
News zu ekhn2030
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Transformationsunterstützung
Für alle Fragen zur Entwicklung der Nachbarschaftsräume sind beim
Regionalbüro Vernetzte Beratung
Transformationsunterstützerinnen tätig.
Für unser Dekanat hat diese Funktion
Susanne Kuzinski
Tel.: 0151 186 06712
Mail
Ansprechpartner:in bei Rechtsfragen:
Gemeindezusammenschlüsse: OKR'in Petra Zander Mail
Gesamtkirchengemeinde und Arbeitsgemeinschaft: OKR Jo Hanns Lehmann Mail
Die Steuerungsgruppe
Im evangelischen Dekanat Gießener Land begleitet eine Steuerungsgruppe aus Mitgliedern des Dekanatssynodalvorstands, Synodalen, den Berufsgruppen Kirchenmusik und Gemeindepädagogischer Dienst sowie der MAV die Gemeinden bei der Bildung von Nachbarschaftsräumen.
Ihre Aufgabe:
1. Ansprechpartner zu allen Fragen rund um das Thema Nachbarschaftsräume sein
2. Fragen aus den Regionen sammeln
3. Informationen weitergeben