Fundus/KI

Kircheneintritt

Ein Ort mit offenen Türen und offenen Herzen.

Mitglied werden

Glaube lebt von Gemeinschaft. Nächstenliebe, der Glaube an Gott, soziale Verantwortung und die Freude am Miteinander bringen Menschen zusammen. Über 500.000 Menschen in mehr als 5.200 Gruppen in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) treffen sich regelmäßig – bei Gottesdiensten, in Kinder- und Jugendgruppen, bei Besuchen oder auch in schwierigen Lebenslagen. Viele engagieren sich für andere – und auch Sie können ein Teil davon werden.

So werden Sie Mitglied, wenn Sie bereits getauft sind:

  • Rufen Sie in der Kirchengemeinde an, zu der Sie gehören möchten. Die Kontaktdaten finden Sie im Telefonbuch unter „Kirchen, evangelisch“.
  • Sie können auch jede andere Pfarrerin oder jeden anderen Pfarrer Ihres Vertrauens kontaktieren und einen Gesprächstermin vereinbaren.
  • Alternativ können Sie sich an eine Eintrittsstelle in Ihrer Region wenden.
  • Am Ende des Gesprächs erklären Sie schriftlich Ihren Eintritt. Bei Kindern bis 14 Jahren übernehmen dies die Eltern oder Erziehungsberechtigten. Mit der Bestätigung durch Ihre Pfarrerin oder Ihren Pfarrer ist der Eintritt vollzogen.

Wenn Sie möchten, können Sie Ihren Kircheneintritt feiern, zum Beispiel im Rahmen eines Abendmahlsgottesdienstes. Auf Wunsch wird die Gemeinde Sie an diesem Tag auch in ihre Fürbitten einschließen – sprechen Sie dazu einfach mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer.

Das sollten Sie zum Gespräch mitbringen:

  • Nachweis Ihrer Taufe
  • Austrittsbescheinigung, falls Sie zuvor ausgetreten sind

Ihre Rechte und Möglichkeiten als Kirchenmitglied:

  • Teilnahme am Abendmahl
  • Möglichkeit, Patin oder Pate zu werden
  • Mitbestimmung bei Kirchenvorstandswahlen und Gemeindeversammlungen
  • Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen wie Trauung oder Bestattung

Mit Ihrer Mitgliedschaft in einer Kirchengemeinde Ihrer Wahl sind Sie gleichzeitig Mitglied in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) und in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). 

Kirchensteuer: Sie sind kirchensteuerpflichtig, sofern Sie ein steuerpflichtiges Einkommen haben. Darüber hinaus entstehen keine weiteren Kosten. Mehr zum Thema Kirchensteuer finden Sie hier