Evangelisch im Gießenerland

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          Katholische Kirche: Segnungen

          Vatikan sagt Nein zum Ja-Wort bei homosexuellen Paaren

          EKHN/RahnRegenbogenflagge zum CSD 2018 vor der Darmstädter Verwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und NassauRegenbogenflagge als Solidaritätszeichen für alle "LGBTQ-Menschen" vor der Kirchenverwaltung in Darmstadt.

          In der katholischen Kirche ist ein neuerlicher Streit um die Segnung von gleichgeschlechtlichen Parterschaften ausgebrochen. Der Vatikan hatte am Montag ein klares Nein bekräftig. Die deutschen Bischöfe ringen nun um Orientierung. Die hessen-nassauische Kirche hat eine klare Haltung.

          Der Vatikan hat die Einführung von Segnungsfeiern für homosexuelle Paare in der katholischen Kirche untersagt. In einem Papier der Glaubenskongregation vom 15. März heißt es, dass die Kirche nicht die Vollmacht“ habe „Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts zu segnen“. Auch positive Aspekte dieser Beziehungen seien „nicht in der Lage, diese zu rechtfertigen". Gleichgeschlechtliche Partnerschaften entsprächen zudem „nicht den Plänen Gottes“, so der Vatikan in dem Schreiben, das sich vor allem auf Anfragen aus Deutschland bezieht.

           

          Bischof Bätzing machte sich zuletzt für Segnungen homosexueller Paare stark 

          Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, hatte sich zuletzt deutlich für Segnungen stark gemacht. gleichgeschlechtlicher Paare ausgesprochen, die öffentlich sichtbar sind. Nach Worten Bätzings gebe  die Die Glaubenskongregation gebe in ihrem Schreiben "den Stand der kirchlichen Lehre wieder, wie er sich in mehreren römischen Dokumenten spiegelt". In einer Stellungnahme machte er deutlich, dass das Thema weiter beim katholischen Reformprozess „Synodaler Weg“ beraten werde. Gegenüber der katholischen Nachrichtenagentur kna äußerte sich Bätzing Medienberichten zufolge aber deutlich kritischer. Er sei "nicht glücklich“ darüber, dass der Vatikan sich zum jetzigen Zeitpunkt so massiv in die Debatte um einen Segen für gleichgeschlechtliche Paare einbringe. Das erweckte den Eindruck, „man wolle die in verschiedenen Teilen der Weltkirche, auch bei uns in Deutschland derzeit streitig geführte theologische Auseinandersetzung möglichst schnell beenden".

           

          Mainzer Bischof Kohgraf für seelsorglichen Umgang mit Paaren  

          Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf nahm nach dem Schreiben aus dem Vatikan in einer ersten Reaktion „Verletzungen“ nicht nur bei den „unmittelbar Betroffenen wahr“. Er erinnerte daran, dass die Segensfeiern aus der seelsorglichen Begleitung entstanden seien. Seelsorgerinnen und Seelsorger hätten „Menschen begleitet und über das Gute ihres Lebens den Segen gesprochen“. Er plädiere für eine eigene Segensform, die aber nicht einer Trauung nachgebildet sei. Ihm bleibe wichtig, mit den „nicht wenigen“ zu reden  „und nicht über sie - und bei ihnen zu bleiben“.

           

          Spektakuläres Protest-Video des Wormser Dompropstes Schäfer tausendfach geteilt 

          Unterdessen hat der katholische Wormser Dompropst Tobias Schäfer ein Protestvideo gegen das Schreiben aus dem Vatikan veröffentlicht. Es wurde inzwischen auf Facebook zehntausendfach angesehen und geteilt. Der Propst äußert darin völliges Unverständnis dafür, dass der Vatikan vorschreiben wolle, wem die Kirche Segen zuteil werden lasse. „Ich glaub’s ja nicht ….“, beginnt er sein Video. Und der Wormser Theologe  schließt seinen Film mit einem bekannten Luther-Zitat: „Den Segen Gottes zu spenden, wer immer ihn braucht, erbittet und ersehnt: das kann und werde ich niemandem verweigern. Hier stehe ich, ich kann nicht anders…“

           

          In Hessen-Nassau seit fast 20 Jahren Segnungen möglich 

          In der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) sind bereits seit 2002 Segnungen für gleichgeschlechtliche Paare möglich. Als erste Landeskirche stellte sie zudem 2013 die Segnung mit der Trauung gleich. Seit 2019 heißen Segnungen nun auch offiziell Trauungen. Gleichzeitig wurde auch der bisherige Vorbehalt bei Trauungen gleichgeschlechtlicher Paare für einzelne Kirchenvorstände in Gemeinden oder Pfarrerinnen und Pfarrer abgeschafft. Sie konnten bisher mit Verweis auf die eigene Glaubensüberzeugung die Segnung eines homosexuellen Paares ohne größere Begründung ablehnen. Sie mussten dann aber an einem alternativen Ort möglich gemacht werden. Statt dessen gilt hier seit 2019 nun die Praxis wie bei allen Amtshandlungen, etwa auch Taufen oder Beerdigungen. Sie sieht vor, dass Pfarrerinnen und Pfarrer aus seelsorglichen Erwägungen oder Glaubensüberzeugungen, die nach eigener Ansicht gegen Schrift und Bekenntnis verstoßen, eine Amtshandlung im Einzelfall nur nach ausführlicher Begründung ablehnen können.

           

          Kirchenpräsident sieht bestehende Spannung in der weltweiten Christenheit  weiter bestehen 

          Der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung stellte nach der Entscheidung 2019 klar, dass es auch in der evangelischen Kirche bei der Frage der Trauung von homosexuellen Paaren weiter unterschiedliche theologische Positionen gebe. Mit der Entscheidung für die Trauung habe die hessen-nassauische Kirche aber ein klares Signal dafür gegeben, „welche Auslegung und Position in unserer Kirche für angemessen gehalten wird“, sagte Jung. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass „die bestehende Spannung bei dem Thema zurzeit nicht auflösbar ist, die in einem unterschiedlichen Verständnis des biblischen Zeugnisses begründet ist und die zugleich die weltweite Christenheit durchzieht.“

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