Evangelisch im Gießenerland

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          Über 40 neue Religionslehrende

          Religion: Das Fach für die Grundfragen des Lebens

          Matthias HartmannÜber 40 Lehrkräfte werden in der Gießener Petruskirche von Kirchenpräsident Jung am 3. November 2021 "bevollmächtigt"Über 40 Lehrkräfte werden in der Gießener Petruskirche von Kirchenpräsident Jung am 3. November 2021 "bevollmächtigt"

          Stolz halten sie die lila gestreifte Urkunde in ihren Händen: Über 40 evangelische Religionslehrerinnen und Religionslehrer sind von Kirchenpräsident Volker Jung in ihren Dienst eingeführt worden. Nach Jungs Meinung stellt der Religionsunterricht Grundfragen des Lebens. Aber kann er sie auch beantworten?

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          Zeigen ihre Bevollmächtigungsurkunde: Religionslehrerinnen und -lehren mit Kirchenpräsident Volker Jung (ganz links) in der Petruskirche Gießen 2021 Neue Kirchliche Schulamtsdirektorinnen für Gießen und Darmstadt
eingeführt (v.l.) Oberkirchenrat Sönke Krützfeldt, Schulamtsdirektor Jan Schäfer (Offenbach), Schulamtsdirektorin Silke Hagemann (Gießen), Anne Seelbach (Darmstadt), Kirchenpräsident Volker Jung, Schulamtsdirektor Wolfgang Wendel (Wiesbaden).

          Über 40 evangelische Religionslehrerinnen und Religionslehrer aus nahezu dem gesamten Einzugsbereich der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) zwischen Darmstadt und Gießen sind am Mittwochnachmittag (3. November) in der Gießener Petruskirche in ihren Dienst eingeführt worden. Bei einem feierlichen Gottesdienst überreichte ihnen der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung die sogenannte Bevollmächtigungs-Urkunde. Sie dürfen nun mit allen Rechten und Pflichten evangelische Religion unterrichten. In Deutschland erhalten evangelische und katholische Lehrkräfte neben der staatlichen Befähigung auch eine kirchliche Unterrichtserlaubnis. In der Feier führte Kirchenpräsident Jung auch die Leiterin des Kirchlichen Schulamts in Gießen, Anita Seebach, sowie des Kirchlichen Schulamtes in Darmstadt, Silke Hagemann, ein. Beide haben ihre Stellen bereits angetreten.

           

          Jung: Schwierigen Fragen Glaubenshoffnung entgegenstellen

          Nach Worten von Volker Jung ist Religion das Fach, in dem es um „Gott und mit Gott um die Grundfragen menschlichen Lebens“ geht. Dabei stehe das „Leben in seiner ganzen Tiefe“ im Mittelpunkt, sagte er bei seiner Predigt in dem Gottesdienst. Dazu gehörten Fragen nach dem friedlichen Zusammenleben in der Gesellschaft und in der Welt. Der Religionsunterricht könne dabei keine Antworten auf alles geben „Aber der Religionsunterricht ist ein Ort, um diese Fragen zu stellen“. Dabei sei es wichtig, „neue Räume alter Traditionen und Überlieferungen“ zu betreten. Sie könnten dabei helfen, „wie wir mit den Fragen und den Spannungen des Lebens leben können“. Als Beispiel nannte er die Psalmen der Bibel. In diesen Gebeten kämen die bedrohlichen Seiten des Lebens zur Sprache – wie zum Beispiel die „Kriege des Alltags in hasserfüllten Reden und Äußerungen, in Beleidigungen und Diskriminierungen, im Mobbing“. Zugleich stellten sie diesen Erfahrungen „große Glaubenshoffnung entgegen“ und gäben so „Orientierung zu einem guten Leben miteinander“, sagte Jung.

           

          Fakten: Rund 6000 Religionslehrerinnen und Religionslehrer im Kirchengebiet

          In der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) werden pro Jahr bis zu 200 Lehrerinnen und Lehrer in zwei großen Gottesdiensten bevollmächtigt. Rund 6000 Lehrkräfte unterrichten im Kirchengebiet derzeit evangelische Religion. Dazu kommen rund 750 Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer mit Aufträgen im Schuldienst sowie etwa 150  hauptamtliche Schulpfarrerinnen und -Pfarrer. Für die Förderung und Begleitung der religionspädagogischen Arbeit hat die EKHN fünf Kirchliche Schulämter und das mit der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck gemeinsame Religionspädagogische Institut in Marburg mit seinen regionalen Arbeitsstellen eingerichtet. Die EKHN hat rund 1,4 Millionen Mitglieder und erstreckt sich über Teile der Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz.

           

          Hintergrund: Religionsunterricht in Deutschland

          Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Hessische Verfassung garantieren das Recht auf konfessionellen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen. Damit übernimmt der Staat die Verpflichtung zur Einrichtung, organisatorischen Einbettung und personellen Absicherung des Religionsunterrichtes. Die inhaltliche Verantwortung für den Religionsunterricht gibt der Staat an die betreffenden Kirchen ab. Sie sind für die Themen der Lehrpläne, für die vermittelten Inhalte, für die verwendeten Unterrichtswerke und die fachliche Integrität und Qualität der Lehrkräfte verantwortlich. Gleiche Bedingungen gelten für den neuen islamischen Religionsunterricht, der aus Sicht der EKHN einen wichtigen Beitrag zur Integration der muslimischen Gläubigen in die Gesellschaft bei gleichzeitiger Wahrung ihrer Identität leisten kann. 

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