Evangelisch im Gießenerland

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          545 Männer und Frauen kandidieren im Gießener Land

          Lich wählt den Kirchenvorstand diesmal online

          StenderBanner mit Termin der Kirchenvorstandswahl an einer KirchenwandAn die Kirchenvorstandswahl erinnert das Banner in Oppenrod

          Am Sonntag, den 13. Juni werden auch in den 70 Gemeinden der evangelischen Dekanate Grünberg, Hungen und Kirchberg neue Kirchenvorstände gewählt. Lich macht als einzige Gemeinde von der Möglichkeit der Online-Wahl Gebrauch.

          Erfreulich ist in den Augen der Verantwortlichen, dass in allen Gemeinden zum vorgegebenen Stichtag die notwendige Kandidierendenzahl gefunden wurde. Für die 545 Mandate bewerben sich 363 Frauen und 182 Männer zwischen 18 und 82 Jahren. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren wollen in 11 Gemeinden als Jugendmitglieder mitarbeiten. In fast allen Gemeinden stehen mehr Frauen als Männer zur Wahl. Reine Frauenlisten gibt es zum Beispiel in Stangenrod/Lehnheim und Lardenbach. In sechs Gemeinden treten mehr Männer als Frauen an. 

          Starkes Mandat ist wichtig

          Jetzt hoffen die Wahlvorstände in der Dekanats-AG auf eine hohe Wahlbeteiligung, damit die Gewählten mit einem starken Mandat an die Aufgaben der sechsjährigen Wahlperiode herangehen können. 2015 gaben etwas mehr als ein Viertel der Wahlberechtigten ihre Stimme ab. „Es wäre schön, wenn wir diese Zahl am Sonntag toppen könnten“, hofft Annette Vogel, Präses im Dekanat Kirchberg.

          Größter Kirchenvorstand in Lich

          Die Evangelischen im Gießener Land können ihre Stimmen diesmal nicht nur in Wahllokalen oder per Briefwahl abgeben. Die Marienstiftsgemeinde Lich macht von der Möglichkeit Gebrauch, online für Kandidatinnen und Kandidaten abzustimmen, die die Geschicke der Gemeinde leiten sollen. In Lich wird es mit 16 Personen nach der Wahl den größten Kirchenvorstand in den drei Dekanaten geben. Die Gesamtgemeinden WORM an der Wetter (Wetterfeld, Ober-Bessingen, Röthges, Münster) und Freienseen/Sellnrod/Altenhain im Dekanat Grünberg wählen 14 Personen. Drei Kirchenvorstände werden die Mindestgröße von vier Mitgliedern haben: Saasen, Unter-Seibertenrod und Beltershain. Die Größe der Gremien bemisst sich nach der Anzahl der Gemeindemitglieder. Dabei haben die Gemeinden einigen Spielraum: bei bis zu 1000 Gemeindemitgliedern kann der Vorstand vier bis zehn, bei bis zu 2000 Mitgliedern sechs bis 14 und bei über 2000 Mitgliedern acht bis 21 Mitglieder haben.  

          Tendenz zur Briefwahl nicht nur wegen Corona

          Nicht nur wegen der Corona-Pandemie hat sich diesmal eine Mehrheit der Gemeinden im Gießener Land für die reine Briefwahl ohne Wahllokal entschieden. Sie erhoffen sich nach den positiven Erfahrungen, die Gemeinden 2016 mit der Wahl per Brief gemacht haben, eine höhere Wahlbeteiligung. In Annerod und Oppenrod scheint sich diese Hoffnung zu erfüllen: Schon zwei Wochen vor dem Wahltermin hatten rund 30 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben. Auch die Saasener Pfarrerin Ursula Wendt berichtet von einem unerwartet hohen Rücklauf an Wahlbriefen. Bis Sonntag um 18 Uhr können sich diese Zahlen noch erhöhen. Bis dahin können die Wahlbriefe in den Briefkasten der Kirchengemeinde eingeworfen werden. Die Auszählung der Stimmen ist öffentlich. Die Wahlvorstände melden die Ergebnisse möglichst noch am Sonntagabend an die Kirchenverwaltung nach Darmstadt.

          Neue Wahlperiode beginnt am 1. September 2021

          Die Wahlperiode für die neuen Kirchenvorstände beginnt am Mittwoch, den 1. September 2021. Aus ihren Reihen werden die Delegierten gewählt, die ab Januar 2021 die Synode des fusionierten Dekanats Gießener Land stellen werden.

          Zahlen und Fakten zur Kirchenvorstandswahl in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN)

          • Insgesamt sind nach aktuellen Zahlen in den 1.059 Kirchengemeinden der EKHN über 1,2 Millionen Evangelische ab 14 Jahren zur Wahl aufgerufen. 129 Kirchengemeinden mit über 220.000 Wahlberechtigten bieten erstmals eine Online-Wahl an. Die dafür notwendige Online-Registrierung ist noch bis 7. Juni möglich. Mai. Für die reine Briefwahl haben sich angesichts der Corona-Pandemie in diesem Jahr 642 Kirchengemeinden mit über 700.000 Wahlberechtigten entschieden. 288 Kirchengemeinden führen eine Wahl in klassischen Wahllokalen unter besonderen Hygienestandards durch, für die knapp 340.000 Menschen wahlberechtigt sind.

          • Der Kirchenvorstand ist das oberste Leitungsorgan der jeweiligen Kirchengemeinde und geistlich und rechtlich für das Gemeindeleben verantwortlich. Kirchenvorstandswahlen gelten als evangelisches Markenzeichen und als ein Kernstück der Ordnung der Kirche, die von Vorständen und Synoden geleitet wird.

          • Wahlberechtigt für die Kirchenvorstandswahlen sind alle Evangelischen ab 14 Jahren, gewählt werden können evangelische Gemeindemitglieder ab 18 Jahren und – in manchen Gemeinden – Jugendmitglieder. Die Kirchenvorstandswahlen finden alle sechs Jahre statt. Für die Wahlen wird mit dem Slogan „Evangelisch. Meine Wahl!“ und dem Hashtag #Meinewahl2021 geworben. www.meinewahl.de

          • Die Kirchenvorstände haben je nach Gemeindegröße zwischen 4 und 21 Mitglieder. Im Jahr 2015 wurden 9.838 Mitglieder in Vorstände gewählt, davon waren 58,8 Prozent Frauen.  Die Wahlbeteiligung betrug – bezogen auf alle beteiligten Gemeinden – durchschnittlich 18,5 Prozent. In den Dekanaten Grünberg, Hungen und Kirchberg lag sie 2015 bei gut 25 Prozent.

          • Die EKHN baut sich „von der Basis her“, von den Gemeinden auf. Nach dem Amtsantritt wählen die neuen Kirchenvorstände jeweils Delegierte in die Dekanatssynoden der jeweiligen Regionen, die wiederum die Mitglieder der Kirchensynode bestimmen, des obersten Gremiums der EKHN.

          • Für die Durchführung der Kirchenvorstandswahlen sind die Kirchengemeinden selbst verantwortlich. Sie konnten auch über die Einteilung der Wahlbezirke entscheiden und das Wahlverfahren im Einzelnen festlegen. So gibt es – unterschiedlich in einzelnen Gemeinden – neben der Möglichkeit im Wahllokal bzw. per Briefwahl zu wählen, auch die Online-Wahl und die „Allgemeine Briefwahl“ für alle. Bei dieser Wahlform erhalten alle Wahlberechtigten die Unterlagen zur Briefwahl automatisch zugestellt.

          • Zu „Jugendmitgliedern im Kirchenvorstand“ können junge Gemeindemitglieder ab 14 Jahren gewählt werden. Damit macht es die EKHN zum zweiten Mal möglich, dass Jugendliche mit Rede- und Antragsrecht aktiv am Entscheidungsprozess der Leitung der Gemeinde mitwirken können. Erstmals gab es bei der vorhergehenden Wahl im Jahr 2015 sogenannte „Jugenddelegierte“.

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