Corona-Grundsätze 21. März 2022
Krisenstab-Info: Kein Abstand im Gottesdienst mehr - aber verzwickte Maskenregeln
FUNDUS/Peter BongardHygienemaßnahmen in der Corona-Pandemie21.03.2022 vr Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Stand 21. März 2022
Nach der Aufhebung der bundesweiten Coronaregeln am 20. März hat der Krisenstab der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) am Montag (21. März) neue Grundsätze für Gottesdienste und Veranstaltungen in Gemeinden veröffentlicht. Am 22. März wird ab 18 Uhr auch ein spezielles Webinar dazu angeboten (Details unten)
Zunächst gilt: Rheinland-Pfalz und Hessen haben ihre Regelungen wie angekündigt nochmals um einen Zwischenschritt bis 2. April geändert und dabei erste Lockerungen vorgesehen.
Hessen
In Hessen bestehen in Gottesdiensten ab sofort keine verbindlichen Abstandsregeln mehr. Bis vorläufig 2. April bleibt aber die 3G-Regelung bestehen. In Gottesdiensten wird die Maske durchgehend getragen. Bei Gottesdiensten im Freien entfällt die Maskenpflicht, wenn feste Plätze eingenommen werden und maximal 500 Menschen teilnehmen. Während des Gesangs soll die Maske getragen werden. Der Krisenstab empfiehlt für Hessen, die Lockerungen in den Gemeinden umzusetzen und insbesondere bei Gottesdiensten die 2G Regel aufzuheben.
Rheinland-Pfalz
Für Gottesdienste entfällt das Abstandsgebot. Gottesdienste können ohne Nachweis gefeiert werden; im Inneren gilt dann durchgehend Maskenpflicht. Bei Gottesdiensten nach 3G und unter 250 Personen entfällt nach den Landesregelungen die Maskenpflicht. Bei Gottesdiensten mit mehr als 250 Personen besteht die Pflicht zur Maske, die am Platz abgenommen werden kann. Der Krisenstab empfiehlt für Rheinland-Pfalz, auch in Gottesdiensten nach 3G die Masken durchgehend zu tragen, insbesondere bei Gottesdiensten mit einer erwartbar hohen Zahl von Teilnehmenden, die ohne Abstand sitzen.
Webinar zu neuen Regeln am 22. März
Webinar zu neuen Corona-Regeln 22. März 18 Uhr
Am 22. März wird von 18 bis 20 Uhr auch ein spezielles Webinar zu den neuen Grundsätzen der EKHN angeboten. Oberkirchenrätin Dr. Melanie Beiner und Oberkirchenrätin Petra Zander stehen zum Thema Umsetzung der Lockerungen in Gottesdiensten und Gemeindeveranstaltungen zur verfügung. Da auch die Frage von 3G am Arbeitsplatz und die Home-Office-Pflicht betroffen sein wird, nimtm auch Oberkirchenrätin Dr. Petra Knötzele für arbeitsrechtliche Fragen rund um Corona am Webinar teil.
Mehr infos zum Webinar am 22. März 22
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