Coronakrise
+++ Krisenstab aktuell +++ Neue Infos zur Umsetzung der Bundesnotbremse in der EKHN
Quelle: Fundus, Peter BongardPräsenz-Gottesdienste mit Berücksichtigung der Hygiene-Regeln30.04.2021 vr Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
In Hessen und Rheinland-Pfalz ist seit Samstag, 24. April 2021 das „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ in Kraft getreten - kurz auch "Bundesnotbremse" genannt.
Der Krisenstab der hessen-nassauischen Kirche hat nach Inkrafttreten der "Bundesnotbremse" seine Grundsätze für die Arbeit in Kirchengemeinden überarbeitet.
Die wesentlichen neuen Punkte:
- Wesentliche Änderungen betreffen die Trauerfeiern. Ab einer Inzidenz von 100 gilt eine Obergrenze von 30 Teilnehmenden.
- Ab einer Inzidenz von 165 gilt in Schulen Distanzunterricht. Konfirmandenunterricht ist ab dieser Inzidenz nur noch digital möglich. Der Krisenstab empfiehlt, entsprechend ab dieser Inzidenz auch den Kindergottesdienst nur digital durchzuführen.
- Für Gottesdienste gibt es keine Änderungen.
- Es gilt ab einer Inzidenz von 100 eine Ausgangssperre ab abends 22 Uhr, die für die Planung möglicher Abendtermine zu beachten ist. (Gottesdienste fallen nicht darunter. Zu einer Absprache mit dem örtlichen Gesundheitsamt wird geraten.)
Die komplette Neuregelung wurde am 28. April 2021 veröffentlicht und steht auf den Infoseiten des Krisenstabs zum Download bereit:
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