Evangelisch im Gießenerland

Angebote und Themen

Herzlich Willkommen! Entdecken Sie, welche Angebote der Evangelsichen Dekanate Grünberg, Hungen und Kirchberg zu Ihnen passen.

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          Pandemie

          Homeoffice und verpflichtende Schnelltests

          pixabay.com/PeggychoucairTestkit und Smartphone mit Registrierungsseite

          In der nächsten Woche wird der Bundesgesetzgeber eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes umsetzen und ein verpflichtendes Testangebot für Arbeitgeber einführen. Der Krisenstab der EKHN weist schon jetzt auf zwei wichtige Maßnahmen hin, die Arbeitgeber umzusetzen haben.

           

          1. Kontaktvermeidung durch Homeoffice

          Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeitenden mit Bürotätigkeit oder vergleichbaren Tätigkeiten, die Arbeit im Homeoffice zu ermöglichen, es sei denn, zwingende betriebliche Gründe sprechen dagegen. Damit werden mögliche Infektionsketten auf dem Arbeitsweg oder während der Tätigkeit unterbrochen.

           

          2. Verpflichtende Testangebote an Mitarbeitende, die im Betrieb arbeiten müssen.

          Arbeitgeber sind verpflichtet, während der Corona Pandemie den Mitarbeitenden, die zwingend an ihrem Arbeitsplatz tätig sein müssen, einmal pro Woche einen freiwilligen Schnelltest anzubieten. Dieser Verpflichtung kann über die Aushändigung von Selbsttests nachgekommen werden.

          Kirchenleitung und Kirchensynodalvorstand stimmen derzeit die Umsetzung der Verpflichtung für Schnelltests für gesamtkirchliche Mitarbeitende ab. Es ist zudem daran gedacht, eine finanzielle Unterstützung im Rahmen einer Erhöhung der Gemeindegliederpauschalen für Kirchengemeinden und Dekanate zur Verfügung zu stellen.

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