Evangelisch im Gießenerland

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          Dekanatssynode diskutiert ekhn2030

          Gemeinden gehen auf Partnersuche

          StenderVortrag zu ekhn2030 im Videoformat. Dr. Annette-Christina Pannenberg und Präses Dr. Thilo SchneiderVortrag zu ekhn2030 im Videoformat. Dr. Annette-Christina Pannenberg und Präses Dr. Thilo Schneider

          Die Kirchengemeinden im evangelischen Dekanat Gießener Land diskutierten am Samstag per Videokonferenz „die größte Veränderung seit der Reformation“. So nannte Pfarrerin Martina Belzer den Prozess ekhn2030, mit dem die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) dem Mitgliederrückgang und der Verringerung personeller und finanzieller Ressourcen begegnen will.

          Für die Kirchengemeinden bedeutet dies, dass sie sich zur Bildung von sogenannten Nachbarschaftsräumen ab sofort auf Partnersuche begeben müssen. Wer von den derzeit 70 Kirchengemeinden im Dekanat zwischen Gießen und dem Vogelsberg mit wem in die Zukunft geht, soll bis Ende 2023 feststehen. So will es das Regionalgesetz, das die EKHN-Synode am 12. März verabschiedete. Dr. Thilo Schneider, der Vorsitzende der Dekanatssynode, machte deutlich, dass keine Verlängerung vorgesehen ist: „Wenn wir die Nachbarschaftsräume nicht bis Ende 2023 gebildet haben, macht das die Kirchenleitung“, wehrte er einen Einwand des Synodalen Sven Stoffer ab, der Bedenken äußerte, ob dieses Datum einzuhalten sei.

          Pannenberg: Nicht zu lange warten

          Dr. Annette-Christina Pannenberg, die die über 80 Synodalen an den heimischen Endgeräten über den aktuellen Stand des Prozesses ekhn2030 informierte, räumte ein, dass der Zeitrahmen durchaus „sportlich“ sei. Aber: „Je länger man wartet, desto kleiner werden die Spielräume.“ Deshalb sei es wichtig, schnell zur Bildung von Nachbarschaftsräumen zu kommen, betonte die Referentin aus dem Stabsbereich Organisationsentwicklung und Qualitätsmanagement der Landeskirche. Wenn die Nachbarschaftsräume feststehen, folgt der nächste Schritt: Bis Ende 2026 sollen sich die neuen Einheiten auf eine mehr oder weniger enge Form der Zusammenarbeit wie Fusion, Gesamtgemeinde oder Arbeitsgemeinschaft einigen.

          Gebäude auf dem Prüfstand

          Verknüpft mit diesem Prozess ist außerdem die Verkleinerung des Gebäudebestands, wobei zunächst die Gemeindehäuser im Fokus stehen werden. Dass der mögliche Verzicht auf Kirchengebäude ein sensibles Thema ist, wurde in der Diskussion deutlich. So meinte Pfarrerin Susanne Metzger-Liedtke (Freienseen), dass gerade bei denkmalgeschützten Gotteshäusern oft der Denkmalschutz eine flexiblere Gebäudenutzung verhindere. Jetzt sei eine Bauberatung nötig, die auch ins Inhaltliche gehe und Raumkonzepte entwickle: „Wir brauchen Makler und keine Architekten!“

          Fragen nach der theologischen Grundlage

          Die zeitliche Verknüpfung der beiden Prozesse ist in den Augen von Pfarrerin Martina Belzer „ungut“. Allerding sei sie nicht mehr zu verhindern – „weil die Kohle fehlt“. Deshalb müsse man sich jetzt die Frage stellen, ob die Gebäude tatsächlich das Wichtigste seien. Vielleicht könnten sie ja auch hinderlich sein in dem notwendigen Veränderungsprozess. Wichtig sei nämlich zu schauen, wohin sich eine Kirchengemeinde inhaltlich entwickeln wolle. Damit sprach sie indirekt ein Thema an, das wiederholt in der Diskussion aufkam. Einige Synodale wünschten sich, dass neben den strukturellen Fragen die theologischen Grundlagen für den von der Landeskirche angeschobenen Veränderungsprozess eine größere Rolle spielten sollten. 

          Kleine Gemeinden als besondere Herausforderung

          Eine besondere Herausforderung für die Bildung von Nachbarschaftsräumen sieht Pfarrerin Cordula Michaelsen (Lardenbach aufgrund der ländlichen Struktur vor allem im Osten des Dekanats Gießener Land. Auch die sehr kleinen Dörfer im Vogelsberg müssten weiterhin das Gefühl haben, „Gemeinde zu sein“. Dafür müsste vielleicht an ein „Nebenprogramm für die Kleinen“ gedacht werden. 

          Ein positives Bild für den Prozess gesucht

          „Es ist doch schön, was zusammen zu machen“, diese Erfahrung brachte Pfarrer Markus Witznick (Ober-Ohmen) in die Diskussion ein: „Wir brauchen ein positives Bild für den Prozess“. Auch der Treiser Pfarrer Andreas Lenz wollte den Synodalen Mut machen. Im Rückgriff auf die Andacht der zukünftigen Dekanin Barbara Lang zu Beginn der Synode sagte er: „Gott wird einen Weg in der Wüste bereiten.“ Er forderte die Versammlung auf, die geistliche Herausforderung des Veränderungsprozesses anzunehmen und sich darauf einzulassen „woanders“ herauszukommen. Er konstatierte, die Kommunikationsstrukturen von Kirche entsprächen nicht mehr denen der Gesellschaft. Die Kirche schaue zu sehr nach hinten „Wir haben den Zug verpasst und müssen wieder Anschluss finden“.

          Steuerungsgruppe begleitet die Partnersuche

          Die Kirchengemeinden sollen jetzt von einer Steuerungsgruppe aus Mitgliedern des Dekanatssynodalvorstands (DSV) und der Synode bei der Bildung von Nachbarschaftsräumen begleitet werden. Diesem Vorschlag stimmte die Synode mit großer Mehrheit zu. Die Steuerungsgruppe soll die Kirchengemeinden beraten und mit den notwendigen Informationen versorgen. Außerdem sind regionale Kirchenvorstandstage geplant, bei denen über mögliche Verbindungen beraten sowie Vorteile und Nachteile angedachter Zusammenschlüsse abgewogen werden sollen. Dabei könnten Fragen erörtert werden wie die Orientierung an kommunalen Grenzen oder die Auflösung bisheriger pfarramtlicher Verbindungen. Wichtig sei dabei, den Kirchenvorständen aufzuzeigen, so DSV-Mitglied Susanne Koch, dass sie als die entscheidenden Gremien viele Gestaltungsmöglichkeiten haben.

          Weitere Themen der Synode waren die Verabschiedung des Haushalts 2022 und die Besetzung zahlreicher synodaler Ausschüsse.

          Hintergrund: Prozess ekhn2030 und Kirchengemeinden

          Die EKHN erwartet eine Finanzlücke in Höhe von 140 Millionen Euro bis 2030. Die Gemeindemitgliederzahlen gehen kontinuierlich zurück; nach einer Pensionierungswelle bis Mitte der 2020er Jahre gibt es weniger Nachwuchs für die Besetzung der Pfarrstellen. Die wiederum gehen aufgrund des Mitgliederrückgangs von heute rund 1400 auf etwa 1000 im Jahr 2030 zurück. Auch 2030 soll eine Pfarrstelle, so wie derzeit, auf rund 1600 Gemeindemitglieder kommen.

          Nachbarschaftsräume sollen Zusammenschlüsse aus mehreren Ortsgemeinden sein, zwischen 3000 und 6000 Gemeindemitglieder haben und von einem Verkündigungsteam geleitet werden.

          Verkündigungsteams sollen möglichst aus mindestens drei Hauptamtlichen bestehen. Das können zwei Pfarrpersonen und ein Gemeindepädagoge / eine Gemeindepädagogin oder ein Kirchenmusiker / eine Kirchenmusikerin sein. Erwünscht sind „multiprofessionelle Teams“, es können aber auch drei Pfarrpersonen sein.

          Beim Prozess ekhn2030 geht es parallel auch um die Reduktion der Bauunterhaltungslast um 10 bis 15 Millionen Euro. Ziel ist laut Dr. Annette-Christina Pannenberg ein „verschlankter Immobilienbestand mit attraktiven Gebäuden bis zum 31.12.2026.

          Zur inhaltlichen und personellen Begleitung des Prozesses begleitet ein Regionalbüro inhaltlich und personell. Es informiert die Dekanate bei fachlichen Fragen. Die Landeskirche finanziert Workshops und Tagungen. Jedes Dekanat erhält außerdem einen Stellenanteil zur Koordinationsunterstützung.

          Weiterführende Informationen

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