Corona
Corona-Regel-Update und Tipps fürs richtige Kontrollieren
pixabay.com/SamuelFrancisJohnsonGilt: Der digitale Testnachweis.17.12.2021 pwb Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Zwei wesentliche Veränderungen sind in den neuen Verordnungen enthalten:
- Für Personen, die eine 3. Impfung (Booster- oder Auffrischungsimpfung) nachweisen können, entfällt ein aktueller Testnachweis, z. B. bei 2G+ - Veranstaltungen.
Dies gilt auch für Aufführende bei Gesang- oder Posaunenchören.
- Ab einer Inzidenz von 350 in Landkreisen oder Städten gelten verschärfte Regelungen.
An den von uns empfohlenen Regelungen für Gottesdienste nach 2G oder 3G hat sich nichts geändert.
Zusätzlich zu der aktuellen Verordnung hat der Krisenstab ein Merkblatt herausgegeben. Es enthält einen Überblick darüber, worauf bei Kontrollen der Impf-, Genesenen- oder Testnachweise geachtet werden muss. Eines gilt für Hessen, das andere für Rheinland-Pfalz!
Die neuen Infos finden Sie auch unter unsere.ekhn.de/corona
Die Landesverordnung in RLP wird ebenfalls noch einmal überarbeitet. Die Neuerungen sehen – soweit unser derzeitiger Informationsstand – keine Verschärfungen vor.
Die Grundsätze gehen Ihnen per Mail zu, sobald die Verordnung veröffentlicht ist.
Diese Seite:Download PDFTeilenDrucken