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          Corona-Update

          Corona: Aktuelle Empfehlungen für Kirchengemeinden

          Bildquelle: Gettyimages, D-KeineLebkuchenmann mit Maske

          Der Krisenstab der EKHN hat am 26. November 2021 neue Grundsätze zum Schutz vor Corona in den Gemeinden veröffentlicht. Angesichts der sich verschärfenden pandemischen Lage hatten die Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz zuvor neue Regelungen verabschiedet. Diese gelten in Hessen bis zum 23. Dezember, in Rheinland-Pfalz bis zum 15. Dezember.

           

          Stand: 26. November 2021 

          Die wichtigsten aktuellen Änderungen: In beiden Bundesländern gilt für alle Veranstaltungen die 2G-Pflicht. Es gelten zusätzlich die Schutz- und Hygienemaßnahmen wie Abstand und Maske.

          Laut Verordnung besteht in Hessen die Möglichkeit, Veranstaltungen mit 2G+ ohne Schutzmaßnahmen zu planen.

          Es ist hier auch nach wie vor möglich, dass Gruppen bis zu 25 Personen ohne Schutzmaßnahmen und ohne Test oder Impfung zusammenkommen. Der Krisenstab hat diese beiden Möglichkeiten nicht in seine Grundsätze für Hessen übernommen.

          Die Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz sieht diese Möglichkeiten nicht vor.

           

          EKHN-Empfehlungen

          Der Krisenstab empfiehlt für die gesamte EKHN Veranstaltungen auch bei kleineren Gruppen unter 2G-Bedingungen zu planen und an den Schutzmaßnahmen (Abstände, Masken auch am Platz) festzuhalten. Mit dieser Empfehlung weicht der Krisenstab für Hessen erstmals punktuell von den Verordnungen des Landes ab. Er hält es angesichts der ernsten Situation mit dynamisch steigenden Inzidenzen und hohen Hospitalisierungsraten für notwendig, die noch möglichen Lockerungen nicht umzusetzen, sondern alle Zusammentreffen unter den Bedingungen der zur Verfügung stehenden Schutzmaßnahmen zu organisieren.   

          Gottesdienste können in Hessen und Rheinland-Pfalz unter 2G oder 3G-Bedingung gefeiert werden.

          Es besteht nicht mehr die Möglichkeit, ohne einen Negativnachweis an einem Gottesdienst teilzunehmen.

          In Rheinland-Pfalz ist diese Regelung für Gottesdienste verbindlich vorgegeben. Der Krisenstab übernimmt diese Regelung mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen als dringende Empfehlung auch für Gottesdienste in Hessen.

           

          Festtagsgottesdienste

          Weihnachtsgottesdienste können derzeit auf der Grundlage der bestehenden Regelungen geplant werden. Allerdings kann die Entwicklung in den nächsten Woche auch noch dazu führen, dass weitere Einschränkungen erforderlich sind. Der Krisenstab wird die Empfehlungen aktualisieren, falls dies nötig ist. Krippenspiele können stattfinden und Chöre können unter den in den Grundsätzen genannten Bedingungen auftreten. Sinnvoll ist auch, für die Gottesdienste in der Weihnachtszeit wieder regionale Absprachen zu treffen und die Bandbreite der Möglichkeiten digitaler Formate zu nutzen.

          Aktuelle Infos und Empfehlungen des Krisenstabs unter:

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