Infos EKHN-Krisenstab
++ Aktuell ++ Bund-Länder-Gespräche zwischen Lockerung und Notbremse
EKHN/RahnNur noch mit Mund-Nase-Schutz in die Kirche.05.03.2021 vr Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Information aus dem Krisenstab der EKHN über die Regelungen für Kirchen aus der Bund-Länder-Konferenz am 3. März für Hessen und Rheinland-Pfalz
Am 3. März hat die Bund-Länder-Konferenz über weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beraten. Sie sehen unter anderem eine grundsätzliche Verlängerung des Lockdowns bis 28. März vor. Lockerungen soll es aber beispielsweie bei privaten Zusammenkünften geben. Entlang von bestimmten Insidenzen sind auch stufenweise weitere Öffnungen möglich. Zudem wurde eine "Notbremse" beim Überschreiten von regionalen Infektionswerten eingebaut.
Inwiefern von den neuen Absprachen auch die Arbeit der Kirchen in Hessen und Rheinland-Pfalz betroffen ist, lässt sich noch nicht genau abschätzen. Die ersten Erklärungen der Landesregierungen am Donnerstag enthielten dazu noch keine Informationen. Die kirchlichen Beauftragten bei den Landesregierungen sind im Gespräch mit den politisch Verantwortlichen.
Hintergrund: Meist brauchen die Länder einige Tage, bis sie die Verabredungen in konkretes Landesrecht umsetzen. Die neuen Regelungen sollen dann am 8. März in Kraft treten.
Der Krisenstab der EKHN beobachtet die Situation, holt Informationen ein und wird zeitnah über mögliche Neuerungen per Mail und im Internet benachrichtigen.
Die aktuell gültigen Corona-Empfehlungen für die EKHN finden Sie hier:
unsere.ekhn.de/themen/infos-corona-pandemie.html
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